Auch alle laufenden Anträge und Verfahren werden gestoppt, sofern noch keine Visa ausgestellt sind. Für die betroffenen Familien, die meisten davon aus Syrien, zerschlagen sich damit ihre Hoffnungen auf ein baldiges Wiedersehen mit ihren Lieben. Die unklare Zukunftsperspektive kann die ohnehin vorhandene psychische Belastung der Menschen, die vor Krieg und Gewalt geflohen sind, weiter verstärken. Nicht nur die Betroffenen, auch viele andere Menschen fragen sich: Ist in Deutschland jetzt überhaupt kein Familiennachzug mehr möglich?
Das Thema Familiennachzug ist allerdings ein Thema mit verschiedenen Fallgestaltungen. Neben den erwähnten subsidiär Schutzberechtigen betrifft es u.a. auch Menschen mit einem Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit, einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) oder mit einer Anerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention sowie mit Abschiebungsverbot. Diese können ihre Familien nach Deutschland holen, wenn sie gewisse Voraussetzungen wie z.B. Wohnraum und Lebensunterhaltssicherung erfüllen. Und das heißt es geht auch um ausländische IT-Fachkräfte, Menschen in Managementpositionen, Pflegefachkräfte usw. Im Sinne einer gelungenen Integration stellt die Anwesenheit der Familie laut Sachverständigenrat für Integration und Migration einen zentralen Erfolgsfaktor dar: „Der Familiennachzug fördert nach vorliegenden sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen die Integration, weil die Familien selbst Sozialität, also soziale Beziehungen und Interaktionen herstellen. So vermitteln etwa Kinder, die in Schulen und andere Lebensbereiche einbezogen sind, Kontakte in die deutsche Gesellschaft. Das erleichtert auch die Integration der Eltern.“
Wer Fragen zum Verfahren hat oder bei den komplexen und oft langwierigen Prozessen Unterstützung braucht und mit einem Aufenthaltstitel im Main-Taunus-Kreis lebt, kann sich an die Beratungsstelle für Familiennachzug bei der Evangelischen Familienbildung Main-Taunus im Dekanat Kronberg wenden, die aus Geldern des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU finanziert wird.
Die Beratung erfolgt durch spezialisierte Beraterinnen in den Räumlichkeiten des Familienzentrums Schatzinsel in Bad Soden am Taunus. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich. Hier erhalten die Ratsuchenden Informationen zu den unterschiedlichen Voraussetzungen je nach Aufenthaltstitel und eine Begleitung während des gesamten Verfahrens.
Menschen mit subsidiärem Schutz brauchen allerdings erst eine andere aufenthaltsrechtliche Grundlage, auf deren Basis sie ihre Familien nachholen können. Dies könnte zum Beispiel ein Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit oder eine Niederlassungserlaubnis sein. Beide Optionen sind jedoch an Voraussetzungen und Verfahren gebunden, die einigen zeitlichen Vorlauf und Wartezeiten erfordern. Nähere Informationen zu den individuellen Möglichkeiten werden in der Beratung ausführlich besprochen.
Kontakt der Beratungsstelle für Familiennachzug: Nicole Bader, nicole.bader@dekanat-kronberg.de, Tel. 0157 52606503. Leonie Blum, leonie.blum@dekanat-kronberg.de, Tel. 0177 5408869.
Weitere Informationen - auch in anderen Sprachen - gibt es hier: Beratung Familiennachzug