Synode des Dekanats Kronberg hat in Eschborn getagt

veröffentlicht 30.05.2026, Dekanat Kronberg

In den vergangenen Monaten haben sich die Nachbarschaftsräume des Evangelischen Dekanats Kronberg intensiv mit der Zukunft ihrer Gebäude befasst. Auf Basis der Beratungen in den Nachbarschaftsräumen sowie mit der Dekanatsleitung und der Bauabteilung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) wurde der „Gebäudebedarfs- und entwicklungsplan“ für alle Nachbarschaftsräume des Dekanats bei der Synodentagung am 29. Mai vorgestellt und von der Synode beschlossen.

Denn im Rahmen des Zukunftsprozesses „ekhn2030“ muss der Gebäudebestand wegen sinkender Gemeindegliederzahlen und damit auch zurückgehender Kirchensteuereinnahmen an den tatsächlichen Bedarf und die wirtschaftlichen Möglichkeiten angepasst werden. Hierbei erhielten die Nachbarschaftsräume Unterstützung durch die EKHN sowie extra dafür eingerichtete Arbeitsgruppen im Dekanat. Es fanden Bereisungen in alle Kirchengemeinden mit Besichtigung ihrer Gebäude statt. In gemeinsamen Workshops berieten die Kirchenvorsteher:innen darüber, welche Gebäude ihre Nachbarschaftsräume in der Zukunft brauchen, um kirchliches Leben vor Ort weiterhin lebendig gestalten zu können und mit ihren Angeboten Menschen zu erreichen. Ebenso mussten sie sich auf einen gemeinsamen Verwaltungsstandort mit guter Erreichbarkeit einigen. Ziel ist ein verschlankter Immobilienbestand mit attraktiven Gebäuden, die nachhaltig finanziell und ehrenamtlich personell bewältigt werden können und das evangelische Profil in der Nachbarschaft, der Region und im Dekanat stärken.

Nach den Vorgaben der Landeskirche wurden die Gebäude dabei in verschiedene Kategorien eingeteilt. Während Gebäude der Kategorie A weiterhin wie bisher volle Zuweisungen erhalten, bekommen Gebäude der Kategorie Zuweisungen in geringerer Höhe. Gebäude der Kategorie C erhalten dagegen ab dem Jahr 2027 gar keine Zuweisungen der Landeskirche mehr und müssen durch die Gemeinden und Nachbarschaftsräume selbst getragen werden.  Das bedeutet, dass bei den letztgenannten Gebäuden die Fragen von Nutzungserhalt und Nutzungsveränderung neben Alternativen der Finanzierung im Vordergrund stehen.